Krankenrückerstattung

Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen die Behandlung bei mir zurückerstattet, zumindet teilweise. Dies können Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Bei Patienten mit einer Beihilfeversicherung oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker wird zumindest ein Teil der Behandlungskosten übernommen.


Um Unklarheiten zu vermeiden, bitte ich Sie direkt um vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse.

Grundsätzlich ist es uns Heilpraktikern nicht möglich, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.

 

Bei folgenden Krankenkassen werde ich als "qualifizierte Therapeutin im Bereich Naturheilverfahren" anerkannt und die Behandlungskosten Ihnen im Nachhinein zurückerstattet:

 

- IKK Südwest 

 

 

 


Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen